Zugangsdaten allein ersetzen keine Vertretungsvollmacht. Eine Vorsorgevollmacht kann Bankgeschäfte umfassen; ein bankeigenes Formular ist nicht generell gesetzlich vorgeschrieben.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch — § 167 Erteilung der Vollmacht ↗ · Stand: kein Änderungsdatum auf der Einzelnorm; geltende Fassung abgerufen
- Notarkammern / notar.de — Notarielle Vorsorgevollmacht und Akzeptanz bei Banken ↗ · Stand: 04.05.2010