Die gesetzliche Einlagensicherung schützt entschädigungsfähige Einlagen im Regelfall bis 100.000 Euro je Person und Bank, nicht je Konto. Wertpapiere sind keine Einlagen; ihre Kursverluste sind dadurch nicht abgesichert.
Quellen
- Einlagensicherungsgesetz — insbesondere §§ 2, 6–8, 10, 14 und 15 ↗ · Stand: 28.05.2015; zuletzt geändert 25.03.2026