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Unterwegs und im Auto
Ihr kennt die Pflichtausstattung im Pkw und Hinweise für Winterfahrten, Pannen und Warnungen.
Pflichtausstattung im Pkw
Im Pkw sind ein Warndreieck und eine Warnweste mitzuführen. Das regelt § 53a StVZO. Nach § 35h StVZO gehört außerdem Erste-Hilfe-Material nach DIN 13164 dazu, gegen Staub und Feuchtigkeit verpackt.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte verlangt § 2 Absatz 3a StVO entsprechende Bereifung. Das Polizeipräsidium Oberfranken nennt dafür Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol.
Winterfahrten vorbereiten
Das BBK rät, Warnungen vor starkem Schneefall und Glätte zu beachten und möglichst zu Hause zu bleiben.
Ist eine Fahrt nötig, empfiehlt das Polizeipräsidium Oberfranken für winterliche Staus eine Decke, Trinkwasser, Snacks und einen Eiskratzer.
Der ADAC empfiehlt eine Decke für längere Staus, um Kraftstoff sparen zu können.
Packen, laden und tanken
Für Winterwetter rät das Polizeipräsidium Münster, warme Kleidung und Getränke mitzunehmen und das Handy vor der Fahrt zu laden. Speichert auch Nummern von Hilfs- und Servicediensten und legt Warnweste und Absicherungsmaterial griffbereit. Es empfiehlt außerdem, das Auto vollzutanken.
Das BBK nennt ein vollgetanktes Auto als Möglichkeit, bei Ausfall der Kraftstoffversorgung auch über längere Strecken mobil zu bleiben.
Stau und Panne unterscheiden
Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung müsst ihr bei Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand eine Rettungsgasse bilden. Sie liegt zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen. Das schreibt § 11 Absatz 2 StVO vor.
Kann euer liegen gebliebenes Auto nicht rechtzeitig als Hindernis erkannt werden, schaltet sofort das Warnblinklicht ein. Danach verlangt § 15 StVO ein gut sichtbares Warnzeichen, bei schnellem Verkehr in etwa 100 Metern Entfernung.
Bei einer Panne auf der Autobahn rät das Polizeipräsidium Münster: Steigt mit Warnweste auf dem Standstreifen aus. Geht dann hinter die Leitplanke. Auch zum Aufstellen des Warndreiecks geht ihr hinter der Leitplanke.
Warnungen unterwegs empfangen
Cell Broadcast erreicht laut BBK empfangsbereite Handys in der betroffenen Funkzelle ohne App und Registrierung. Dafür muss das Handy den Dienst unterstützen, der Flugmodus ausgeschaltet sein und die Funkzelle funktionieren.
Als weiteren Informationsweg nennt das BBK das Radio. Auch wenn Mobilfunk und Internet ausfallen, können Radiosender weiter informieren. Bei Stromausfall nennt es neben Batterie- und Kurbelradios auch das Autoradio.
Ein kleiner Schritt. Ein gutes Gefühl.
Sinngemäß eingeordnet. Ergänzende Beispiele und Absprachen sind Planungshilfen.
„Aus aller Welt“ nennt die Stelle des jeweiligen Landes; Mengen gelten nach BBK.
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Quellen
Zum ganzen Beitrag
- Gesetze im Internet§ 53a StVZO, Absatz 2 ↗
- Gesetze im Internet§ 35h StVZO, Absatz 3 ↗
- Gesetze im Internet§ 2 StVO, Absatz 3a ↗
- Polizeipräsidium OberfrankenSicher im Straßenverkehr: Winteredition ↗, Stand: 21.11.2024, regional
- Polizeipräsidium MünsterAktuelle Wetterlage ↗
- ADACDiese Hilfsmittel gehören im Winter ins Auto ↗, Stand: 11.12.2020, Verband
- Gesetze im Internet§ 11 StVO, Absatz 2 ↗
- Gesetze im Internet§ 15 StVO ↗
- Polizeipräsidium MünsterPanne oder Unfall auf der Autobahn? ↗
- BBKStromausfall: Vorsorge und Selbsthilfe ↗, Stand: 2026, Ausgabe 4
- BBKVorsorgen für Krisen und Katastrophen ↗, Stand: 11/2025, 2. Auflage
Seite 6 · Warnungen unterwegs empfangen
- Transport CanadaWinter driving emergency kit ↗
- Government of CanadaWinter storms ↗