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Wie robust sind Internet und Telefon?
Ihr wisst, was bei einem Ausfall zuerst wegfällt und was dann noch hilft.
So ist das Netz aufgebaut
Im Bild
Das Internet gleicht einem Postnetz mit vielen Wegen: Fällt eine Strecke aus, wird der Verkehr meist umgeleitet. Schwach ist eher das letzte Stück vor eurer Tür, Router und Funkmast, denn dort ist Notstrom oft nur begrenzt vorhanden. Legt ein Radio mit Batterien und die wichtigsten Nummern auf Papier bereit.
Genauer
Vereinfacht hat das Netz einen Rand und einen Kern. Am Rand liegen euer Anschluss und die Funkzelle in eurer Nähe. Im Kern verbinden Vermittlungsknoten, Rechenzentren und Fernleitungen bis hin zu Seekabeln die Netze.
Auch der Mobilfunk läuft hinter dem Mast größtenteils über das Festnetz. Telefon, Internet und Fernsehen teilen sich heute oft dieselben Leitungen. Fast alles daran braucht Strom, vom Router bis zum Rechenzentrum.
Wo das Netz robust ist
Fällt eine Leitung aus, wird der Datenverkehr in der Regel auf andere Wege umgeleitet. Zentrale Technik steht oft doppelt an getrennten Orten. Mit Notstrom ist der Kern besser versorgt als der Rand. Der Router zu Hause hat in der Regel keinen, Funkzellen nur teilweise und für kurze Zeit.
Das Gesetz verlangt von den Betreibern angemessene Vorkehrungen gegen Störungen. Große Anbieter müssen Telefon und Internet aufrechterhalten und bei Überlastung den Verkehr steuern. Eine feste Mindestzeit für Notstrom an Mobilfunkmasten schreibt es bisher nicht vor. Die Bundesregierung prüft Änderungen, Stand August 2026.
Störungen haben nicht nur mit Strom zu tun: Unfälle, Unwetter, Bauarbeiten, Sabotage oder Cyberangriffe können Leitungen und Technik treffen. Mobilfunk und Internet können also auch ausfallen, wenn der Strom da ist. Überlastungsangriffe auf Webseiten wirken laut BSI meist nur vorübergehend.
Was zuerst ausfällt
Ohne Ersatzstrom fallen Telefon und Internet zu Hause bei Stromausfall sofort aus, denn Router, Glasfaseranschluss und Telefon brauchen Strom. Auch Kartenterminals und Geldautomaten funktionieren ohne Strom nicht.
Das Handy funktioniert, solange sein Akku reicht und die Funkzelle in der Nähe läuft. Nach Angaben des BBK stehen bei einem Stromausfall nach kurzer Zeit weder Festnetz noch Mobilfunk zur Verfügung. So war es Anfang 2026 in einem Berliner Bezirk: Telefon und Internet fielen aus oder waren stark eingeschränkt.
Bei besonderen Ereignissen sind Mobilfunknetze schnell überlastet. Beschränkt Anrufe dann auf das Nötigste, damit Polizei und Feuerwehr erreichbar bleiben.
Weiterlesen: Radio und Nummern auf PapierNotruf ohne Netz
Notrufe an 110 und 112 werden im Netz vorrangig vermittelt. Fällt nur euer eigenes Mobilfunknetz aus, kann 112 mit gültiger SIM-Karte über ein anderes Netz laufen. Ohne SIM-Karte ist ein Notruf vom Handy nicht möglich.
Ist weder Mobilfunk- noch Festnetz erreichbar, geht über diese Wege auch kein Notruf. Geht im Notfall dann zur nächsten Polizeiwache oder ins Krankenhaus. Fragt vorher bei eurer Gemeinde, wo ihr ohne Telefonnetz Hilfe holen könnt. Ein Stromausfall allein ist kein Notfall.
Weiterlesen: Gemeinsam vorsorgenWarnungen empfangen
Warn-Apps und Cell Broadcast brauchen ein funktionierendes Netz. Cell Broadcast kommt auch an, wenn die Funkzelle mit Anrufen überlastet ist. Lasst dafür den Flugmodus aus und haltet das Betriebssystem aktuell.
Laut BBK senden Radiosender auch dann noch, wenn Mobilfunk und Internet ausfallen, und Behörden können über sie warnen. Wie lange sie bei einem großen Stromausfall weiter senden, lässt sich nicht allgemein sagen. Batterie, Kurbel oder Autobatterie versorgen dabei nur euer Empfangsgerät, nicht den Sender.
Weiterlesen: Warnungen verstehenEin kleiner Schritt. Ein gutes Gefühl.
Sinngemäß eingeordnet. Ergänzende Beispiele und Absprachen sind Planungshilfen.
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Quellen
Zum ganzen Beitrag
- Deutscher BundestagDrucksache 17/5672: Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften ↗, Stand: 27.04.2011
- BundesnetzagenturStrategiepapier: Resilienz der Telekommunikationsnetze ↗, Stand: 08/2022
- Abgeordnetenhaus BerlinDrucksache 19/14232: Leben ohne Telekommunikation, IT und Internet? ↗, Stand: 20.12.2022
- BBKStromausfall: Vorsorge und Selbsthilfe ↗, Stand: 2026, Ausgabe 4
- Gesetze im Internet§§ 164, 165 und 185 Telekommunikationsgesetz ↗, Stand: geändert am 22.10.2026
- Abgeordnetenhaus BerlinDrucksache 19/23917: Notrufannahme bei Stromausfall ↗, Stand: 08.10.2025
- Deutscher BundestagDrucksache 21/7682: Mobilfunk bei lang andauernden Stromausfällen ↗, Stand: 20.08.2026
- BBKVorsorgen für Krisen und Katastrophen ↗, Stand: 11/2025, 2. Auflage
- Gesetze im Internet§ 4 Verordnung über Notrufverbindungen ↗, Stand: geändert am 06.05.2024
- Deutscher BundestagDrucksache 21/4937: Kommunikation der Behörden und Bürger im Krisenfall ↗, Stand: 24.03.2026